Atemgifte haben eine schädigende Wirkung auf den Körper, wenn sie über die Atemwege aufgenommen werden. Bei Feuerwehreinsätzen (Zimmer-, Wohnungs-, Fahrzeugbränden usw.), bei denen eine giftige Umgebungsluft herrscht, geht die Feuerwehr grundsätzlich mit Atemschutzgeräten in den Einsatz vor.
Man unterscheidet umluftabhängigen und umluftunabhängigen Atemschutz.
Wenn der Schadstoff bekannt ist und der Sauerstoffgehalt mehr als 17% beträgt, kann eine Atemschutzmaske mit Atemfilter Verwendung finden (umluftabhängiger Atemschutz). Im Normalfall werden aber immer so genannte Pressluftatmer (schwerer Atemschutz – umluftunabhängiger Atemschutz) bei der Feuerwehr eingesetzt.
Bevor ein Atemschutzgeräteträger zum Einsatz zugelassen wird, muss er natürlich eine körperliche Gesundheitsuntersuchung (G26/3 – von einem ermächtigten Arzt) über sich ergehen lassen.
Nach der mindestens 24-stündigen Ausbildung zum „Träger von Atemschutzgeräten“ steht dem Einsatz unter schweren Atemschutz nichts mehr im Wege.
Außer den geleisteten Atemschutzeinsätzen muss jeder Träger im Jahr zusätzlich zwei Übungen unter schwerem Atemschutz absolvieren.