Die Abteilung Absturzsicherung existiert seit 2009.
Unter Absturzsicherung versteht man Praktiken und Vorrichtungen, die dazu dienen, einen Absturz beim Aufenthalt oder bei der Arbeit in Bereichen zu vermeiden, in denen ein Absturz auf Grund der möglichen Sturzhöhe zu Verletzungen führen kann. Die Absturzsicherung wird dabei in verschiedenen Lebensbereichen durch unterschiedliche Maßnahmen erreicht:
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Bei der Klettersicherung erfolgt die Absturzsicherung im Allgemeinen durch ein Seil, das mit Expresssets in Zwischensicherungen eingehängt wird und einen Sicherungspartner, der dafür verantwortlich ist, den Sturz des Kletterers mit Hilfe eines Sicherungsgerätes abzufangen. Befindet sich der Sicherungspartner selbst ebenfalls in absturzgefährdetem Gelände, so ist er an einem Standplatz fixiert.
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Bei der Feuerwehr wird die Absturzsicherung durch die Feuerwehrdienstvorschrift 1 geregelt. Dabei wird vorrangig das „Absturzsicherungsset“ (s. u.) – und im Notfall Feuerwehrleine und Feuerwehrhaltegurt – verwendet.
Während die Absturzsicherung im Bauwesen fest an der Gefahrenstelle angebracht ist, um beliebige Personen vor einem Absturz an diesem Ort zu bewahren, werden die Absturzsicherungen beim Klettern und bei der Feuerwehr vom Benutzer mitgeführt und sollen ihn an jeder beliebigen möglichen Absturzstelle schützen.
Als Ausrüstung stehen 2 Absturzsicherungssets und 2 Flaschenzugsysteme der Firma Petzl zur Verfügung.
1 Set verlastet: HLF 20/20
1 Set verlastet: DLA (K) 23/12 n. B. GLT CS